Prüfen und Überwachen

Was muss geprüft werden:
Nach Landesbauordnung NRW (§ 68) müssen nachfolgende Bauvorhaben von einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden:

  • Alle Wohngebäude mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten
  • Sämtliche Bauwerke im Geschäftshausbau, Verwaltungsbau, Industriebau, Anlagenbau und Brückenbau
  • Landwirtschaftliche Gebäude
Wir prüfen für Sie:
  • Standsicherheitsnachweise – Fachrichtung Massivbau
  • Konstruktiver Brandschutz
  • Bauphysik

Wir überwachen für Sie:
Die von uns geprüften Bauvorhaben werden durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung überwacht. Dabei werden statisch relevante Bauteile auf der Baustelle überprüft, z. B. bei Stahlbetonbauteilen die eingebaute Bewehrung oder bei Stahlbauteilen die Schraub- und Schweißverbindungen.

Dipl.-Ing. Claus Köster
Prüfingenieur für Baustatik
Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit – Fachrichtung Massivbau
Beratender Ingenieur im Bauwesen

c.koester[at]ift-statik.de