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Was muss geprüft werden:
Nach Landesbauordnung NRW (Paragraph 68) müssen nachfolgende Bauvorhaben von einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden:

- Alle Wohngebäude mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten
- Sämtliche Bauwerke im Geschäftshausbau, Verwaltungsbau, Industriebau, Anlagenbau und Brückenbau
- Landwirtschaftliche Gebäude

Wir prüfen für Sie:
- Standsicherheitsnachweise - Fachrichtung Massivbau-
- Konstruktiven Brandschutz
- Bauphysik
- Wärmeschutz, Schallschutz

Wir überwachen für Sie:
Die von uns geprüften Bauvorhaben werden durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung überwacht.
Dabei werden statisch relevante Bauteile auf der Baustelle überprüft, z. B. bei Stahlbetonbauteilen die eingebaute Bewehrung, bei Stahlbauteilen die  Schraub- und Schweißverbindungen. Bei den Kontrollen werden auch die Anforderungen an den konstruktiven Brandschutz kontrolliert. 

Prüfingenieur:
Dipl.-Ing. Claus Köster |  Prüfingenieur für Baustatik

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau-
Staatlich anerkannter Sachverständiger für Wärme- und Schallschutz
Beratender Ingenieur im Bauwesen

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Claus Köster als neuer Sachverständiger anerkannt ...

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